Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Instituts für Humor®

Im Folgenden werden Vertragspartner des Deutschen Instituts für Humor® als Kunden und das Deutsche Instituts für Humor® als Seminaranbieter bezeichnet.

Kunden und Seminaranbieter gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Seminare, Inhouse-Seminare, Trainings, Vorträge.

1.2 Angebote und Leistungen des Seminaranbieters erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  1. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt

2.1 Die Angebote des Seminaranbieters sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.

2.2 Der Kunde kann sich schriftlich oder online beim Seminaranbieter anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung in Mail- oder Vertragsform erhält und unterschriftlich bestätigt.

2.3 Der Seminaranbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.

2.4 Es besteht die Möglichkeit, schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten: Eine Stornierung der Anmeldung zu einem Offenen Training oder eines Inhouse-Seminares oder einer Veranstaltung, die spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, ist kostenfrei. Bei Stornierung der Anmeldung/des Auftrags ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entsteht ein Anspruch des Seminaranbieters in Höhe von 50% der Veranstaltungsinvestition, bei einer Absage ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn entsteht ein Anspruch des Seminaranbieters in Höhe von 70% der Veranstaltungsinvestition, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum der Mail maßgebend. Die Benennung eines Ersatzkunden ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

2.5 Sollten Corona-Maßnahmen staatlicher- oder kommunalerseits (Versammlungsverbot, Beherbergungsverbot etc.) erlassen werden, die eine Präsensveranstaltung unmöglich machen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Veranstaltung auch online durchzuführen. Alternativ kann der Veranstaltungstermin verschoben werden unter Vorauszahlung von 50% des Honorars, die bei späterer Durchführung vollständig angerechnet werden.

2.6 Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt entfallen der Honoraranspruch des Auftragsnehmers und auch ein etwaiger Entschädigungsanspruch des Auftraggebers. Corona-Maßnahmen stellen keine höhere Gewalt dar.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen des Seminaranbieters. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Seminaranbieter behält sich vor, bei Offenen Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben.

3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die in der Veranstaltungsankündigung ausgewiesene Seminargebühr enthält die am Tag der Drucklegung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen der Veranstaltungsankündigung erfolgen, ist der Seminaranbieter berechtigt, diese zu berechnen.

3.3 Bei Offenen Seminaren beinhaltet der Rechnungsbetrag die Durchführung des Seminars, Seminarunterlagen und -dokumentation, Seminarverpflegung/ Getränke und die Teilnahmebestätigung. Organisation und Kosten der Übernachtung gehen zu Lasten des Kunden. Bei unternehmensinternen Veranstaltungen gelten einzelvertragliche Reglungen.

  1. Durchführung von Veranstaltungen

4.1 Veranstaltungen werden entsprechend der veröffentlichten Veranstaltungsankündigung bzw. entsprechend der mit dem Kunden gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Seminaranbieter behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht.

4.3 Der Seminaranbieter behält sich vor, eine Offene Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl oder höhere Gewalt usw.

Die Benachrichtigung der Kunden über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 6 kommt die Seminaranbieter für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden durch Absage entstehen, nicht auf.

  1. Schutz- und Urheberrechte, Datenschutz

5.1 Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Seminaranbieter gestattet.

5.2 Der Seminaranbieter speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des Kunden zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt der Seminaranbieter auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat der Seminaranbieter technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

5.3 Jedwede Verwendung der Humorinstituts-Wort-/Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht (bspw. auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Seminaranbieters.

5.4 Im Weiteren gelten die Bestimmungen des DGSVO (nachzulesen unter https://humorinstitut.de/datenschutz/ ).

  1. Haftung

6.1 Der Seminaranbieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn er fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Der Seminaranbieter haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

6.2 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

6.3 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

6.4 Der Kunden hat etwaige Schäden, für die der Seminaranbieter haften soll, unverzüglich dem Seminaranbieter anzuzeigen.

6.5 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Seminaranbieter ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Seminaranbieters.

6.6 Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz des Seminaranbieters.

7.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Veranstaltungsort.

7.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

  1. Geltungsbereich

8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmern sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.

 

Stand: 01.10.2020

 

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